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Inhalt

Baubewilligungskommission Schönengrund

 Hauptaufgaben der  Baubewilligungskommission:
  • Baueingaben bearbeiten und beurteilen
  • Baurechtsermittlungen bearbeiten und beurteilen
  • Augenscheinverhandlungen bei Einsprachen durchführen / Einspracheent-scheide fällen / Stellungnahmen bei Rekursen in 2. Instanz
  • Teilzonenplanverfahren begleiten
  • Quartierplanverfahren begleiten
  • Zonenplanrevision und Baureglementsrevision begleiten
  • Baukontrollen durchführen (Rohbau / Abschluss der Bauarbeiten)
  • Teilnahme an Tagungen im Bauwesen
  • Unterstützung bei Umweltfragen
  • Vernehmlassungen, die das Bauwesen betreffen, bearbeiten
  • Übernahme von weiteren Aufgaben im Auftrag des Gemeinderates, sofern diese keiner Ausnahme- oder kantonalen Bewilligung bedürfen. Über sämtliche andere Gesuche befindet der Gemeinderat auf Antrag der Baubewiligungs-kommission.

Kontakt

Baubewilligungskommission Schönengrund
Dorf 50
9103 Schwellbrunn
071 353 38 05/071 353 38 06
Fax 071 353 38 01
bauverwaltung@schwellbrunn.ar.ch

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