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Sozialamt Schönengrund

Finanzielle Hilfe
Wer sich in einer vorübergehenden oder andauernden finanziellen Notlage befindet und diese trotz eigener Bemühungen nicht oder nicht rechtzeitig beheben kann, hat Anspruch auf finanzielle Hilfe, sofern der Wohnsitz in der Gemeinde Schönengrund AR besteht. Die Sozialhilfeleistungen werden individuell berechnet, die Höhe ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen, den Lebenshaltungskosten, den Einkommensverhältnissen usw. Die Berechnung erfolgt gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen des Kantons Appenzell A.Rh. (Sozialhilfegesetz und Sozialhilfeverordnung) und auf die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).

Beratung und Betreuung
Wer Sozialhilfe beanträgt, hat Anspruch auf persönliche Beratung und Betreuung. Die Klientinnen und Klienten werden dabei unterstützt, ihre Probleme selbständig zu lösen. Das erfordert aktives Mitwirken. Das gemeinsame Ziel ist, die soziale und wirtschaftliche Selbständigkeit zu sichern. Die Hilfe der Sozialhilfestelle erfolgt als Hilfe zur Selbsthilfe und ist der individuellen Situation angepasst.

Kontakt

Sozialamt Schönengrund
Unterdorf 5
9105 Schönengrund
Tel. 071 370 07 65
Fax 071 370 07 66
carmen.kern@rgb-sg.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr

Anwesenheit Carmen Kern:
- Dienstagvormittag
- Donnerstagvormittag

 

Anwesenheiten Mireille Federspiel:
- Dienstag ganztags
- Mittwochvormittag
- Donnerstag ganztags

 

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt