Kopfzeile

Inhalt

Strafregisterauszug

Benötigen Sie einen Auszug aus dem Zentralen Strafregister, der Ihnen bescheinigt, dass über Sie keine Straftaten registriert sind?

Jede Person kann einen sie selbst betreffenden schriftlichen Auszug aus dem Strafregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die Zustellung des Auszuges erfolgt normalerweise an die Wohnadresse. Die Gebühr für einen Auszug beträgt CHF 20.--. Sie ist im Voraus zu entrichten (mittels Postcard, Eurocard/Mastercard, Visa-Karte oder mit Einzahlungsschein).

Bestellung
Der Strafregisterauszug kann via Internet online beim Bundeamt für Justiz bestellt werden. Gesuche über Strafregisterauszüge die über Internet bestellt werden, können vom Bundesamt für Justiz wesentlich schneller verarbeitet werden. Die Gesuchsteller erhalten so ihre Auszüge wesentlich rascher.

Selbstverständlich können wir Ihnen aber auch das entsprechende Bestellformular für einen Strafregisterauszug per Post zustellen .

Preis

20.00